Was tun, wenn fest steht, dass die Versetzung nicht erreicht wurde? Nicht versetzt zu werden versetzt Schülern und Schülerinnen einen Schlag ins Gesicht.
Den Eltern Bescheid geben, die Freunde nicht mehr täglich sehen, sich in eine neue Klasse einfinden – all das sind große Herausforderungen, jedoch kann Wiederholen auch sehr sinnvoll sein.
Weil es sich dabei aber um eine sehr wichtige Entscheidung handelt, solltet Ihr unbedingt wissen, was administrativ dahinter steckt. Wann muss wiederholt werden und wer hat überhaupt das letzte Wort?
Schließlich kommen bei wichtigen schulischen Entscheidungen meist Lehrer, eventuell die Schulleitung, Schüler und ihre Eltern zusammen und beraten gemeinsam. Wer hat nun aber was zu sagen?
Wir von Superprof bringen Licht ins Dunkel und verschaffen Dir und Deinen Eltern einen Überblick über diese Fragen.
Wann muss wiederholt werden?
In Österreich muss auf Deinem Zeugnis vermerkt sein, dass Du versetzt wirst, um nach den Ferien in die nächsthöhere Klassenstufe zu kommen. Wenn die Noten nicht gut genug sind, wird ebenfalls auf dem Zeugnis vermerkt, dass du nicht in die nächste Schulstufe aufsteigst.
Zum Glück musst Du nicht in allen Fächern gut sein – wenn du lediglich in einem Fach mit einem "nicht genügend" beurteilt wurdest, besteht die Chance, dass du trotzdem aufsteigen kannst. Dies wird in der Klassenkonferenz besprochen und individuell entschieden. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein "nicht genügend" im Jahreszeugnis durch eine Nachprüfung nach den Ferien auszubessern. Das kannst du auch dann tun, wenn du in zwei Unterrichtsgegenständen mit einer 5 benotet wurdest. Hast du jedoch mehr als 2 "nicht genügend", musst du die Klasse wohl oder übel wiederholen.
Dabei kommt es jedoch auch darauf an, welche Schule du besuchst. Unter anderem gelten für die Volksschulen und Sonderschulen nämlich andere Vorgaben. In Sonderschulen gibt es generell kein Sitzenbleiben. In der Volksschule ist eine Klassenwiederholung erst ab der 2. Volksschulklasse vorgesehen.
Unabhängig davon sind Schüler auch berechtigt, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Ihr wollt wissen, was es damit auf sich hat? In unserem Artikel zu Zahlen und Fakten zum Wiederholen werdet Ihr schlauer.
Auch in den Schulen, die das Modell der Neuen Oberstufe (NOST) anwenden, wird das Sitzenbleiben anders geregelt. Dort können die Schüler auch mit einem oder mehreren "nicht genügend" aufsteigen und die jeweiligen Fächer durch Semesterprüfungen (diese dürfen 2 mal wiederholt werden) positiv abschließen. Bei 3 Fünfern in einem Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung. Durch das Konzept der Neuen Oberstufe (NOST) soll vermieden werden, dass die Schüler eine Klasse wiederholen und damit gleich in allen Unterrichtsfächern von vorne beginnen müssen, obwohl die Leistungen nur in ein paar Fächern negativ benotet wurden.
Dieses Modell soll voraussichtlich 2023/2024 flächendeckend eingeführt werden. Momentan wird es noch an verschiedenen Schulen erprobt und es wird wohl noch einige Änderungen des NOST-Modells geben, bevor es dann soweit ist und die Neue Oberstufe letztendlich flächendeckend eingeführt wird.
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Sitzenbleiben wegen schlechten Noten: Gibt es einen Ausweg?
Ihr könnt aufatmen! Ein Fünfer im Zeugnis muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass ihr die Klasse wiederholen müsst. Wir haben bereits an früherer Stelle angemerkt, dass grundsätzlich die Klassenkonferenz über die Versetzung entscheidet. Das sind die Lehrer, die in der Klasse unterrichten.

In der Klassenkonferenz besprechen diese, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass der Schüler im Fall einer Versetzung in der nächsthöheren Schulstufe gut zurechtkommen wird bzw. ob eine Klassenwiederholung anzuraten ist. Gute Chancen auf eine Aufstiegsberechtigung bestehen zum Beispiel dann, wenn die Leistungen nur vorübergehend nicht für eine Versetzung ausreichen – also nicht, wenn mangelhafte und ungenügende Noten die Regel sind. Oder wenn der Schüler länger krank war, er die Schule wechseln musste oder weil er beim Lernen beeinträchtigt war.
Insbesondere dann, wenn du in den anderen Fächern durchaus erfolgreich warst, werden die Chancen gut stehen, dass deine Lehrkräfte ein Auge zudrücken und du die Schulstufe nicht wiederholen musst. Dies solltest du jedoch als einmalige Chance auffassen und dich dementsprechend nicht einfach zurücklehnen, sondern dich bemühen, dass du deine Leistungen in diesem Fach im nächsten Jahr verbesserst. Denn schließt du die Klasse dann wieder mit einem "nicht genügend" in demselben Schulfach ab, kommst du nicht umhin, sitzenzubleiben. Außerdem ist ein Aufsteigen trotz einem "nicht genügend" nur dann möglich, wenn dieser Unterrichtsgegenstand auch in einer höheren Schulstufe vorgesehen ist (mit Ausnahme der Berufsschulen).
Es gibt bei der Beurteilung durch die Klassenkonferenz grundsätzlich Ermessensspielräume. Dazu gehört das Lern- und Arbeitsverhalten, aber auch das individuelle Leistungsvermögen. Ist ein Wiederholungsjahr wirklich notwendig oder wird der Schüler aller Voraussicht nach in der nächsthöheren Schulstufe gut mitkommen ohne mit dem hinzukommenden Lernstoff überfordert zu sein und so die Note ausbessern können? Erst wenn diese Frage beantwortet wurde und auch andere Fördermaßnahmen in Erwägung gezogen wurden, wird die Entscheidung getroffen und eventuell eine Aufstiegsberechtigung erteilt.
Dadurch sollte ermöglicht werden, dass nicht die letzte Kommastelle über das Versetzen entscheidet, sondern auch soziale Faktoren berücksichtigt werden. Vielleicht kann sich ein Schüler, der auf der Kippe steht, auch durch Nachhilfe verbessern?
Sollten die Lehrkräfte in der Klassenkonferenz zu dem Entschluss kommen, dass du die Klasse wiederholen sollst, besteht aber noch die Option, Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde einzulegen. Ein Widerspruch ist generell möglich, ganz egal ob du einen oder mehrere Fünfer im Jahreszeugnis hast.
Sinnvoll ist ein Widerspruch jedoch nur dann, wenn die schlechten Noten nicht gerechtfertigt sind. Gleichermaßen kann man auch im Falle einer (zu Unrecht) negativ beurteilten Wiederholungsprüfung Widerspruch einlegen. Dabei gilt es, rasch zu handeln, denn der Widerspruch muss innerhalb von fünf Tagen schriftlich (Achtung: nicht per Mail!) bei der Schule - bzw. bei einer Externistenprüfung bei der Prüfungskommission - eingebracht werden.
Es kam kein blauer Brief... werde ich also sicher versetzt?
Der blaue Brief ist die Ankündigung, dass ein Schüler oder eine Schülerin mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "nicht genügend" im Zeugnis haben könnte. Er dient also zur Frühwarnung und wird nach Hause zu den Eltern geschickt. Auch wenn der blaue Brief bereits im Falle eines "genügend" versendet wird und noch nicht bedeutet, dass der Schüler tatsächlich in einem Fach mit einem Fünfer abschließen wird, versetzt er so manchen Schüler in Angst und Schrecken.
Und was, wenn kein blauer Brief angekommen ist? Kann man nicht trotzdem noch durchfallen? Oder muss der blaue Brief dafür unbedingt zugestellt worden sein?
Es steht fest: Der blaue Brief soll lediglich darüber informieren, dass die Versetzung gefährdet sein könnte. Aber wenn die Schule die Eltern nicht benachrichtigt hat, kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Das heißt: Gab es keinen Brief, kannst Du trotzdem durchfallen, wenn es sachlich begründet ist.

Blauer Brief hin oder her - Denk immer dran: Schulen haben in der Regel kein Interesse daran, Schüler nicht zu versetzen. Wusstest Du, wie viel ein Wiederholungsjahr kostet? Geschenkt wird Dir die Versetzung dennoch nicht, denn schließlich müssen sich die Lehrer auch an bestimmte Richtlinien halten. Trotzdem ist es auch ihre Aufgabe, ihre Schüler so gut wie möglich zu fördern und sie in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. Deshalb ist es das Beste, mit Lehrern in den Dialog zu treten.
Hab also keine Angst, Deine Lehrer anzusprechen. Es gibt sicherlich jemanden, den Du gerne magst. Außerdem weckst Du damit keine schlafenden Hunde – denn schlussendlich entscheidet ja nicht ein einziger Lehrer, sondern die ganze Klassenkonferenz.
Konkret heißt das, die Probleme zu identifizieren, die vorliegen. Sind es nur ein oder zwei Fächer, die Dir Probleme bereiten? Oder ist es generell ein Motivationsproblem? Oder ist die Schulform vielleicht einfach nicht die richtige?
Für jemanden, der mit dem Notendruck auf dem Gymnasium nicht fertig wird, wäre auch ein Wechsel auf eine Hauptschule oder eine alternative Schule sinnvoll. Auch eine Ausbildung ist möglich. Also: Nicht verzagen, sitzenbleiben ist nicht das Ende der Welt.
Auch bei der Versetzung gilt also: die Welt ist nicht schwarz-weiß und wenn sich Eltern, Lehrer und Schüler zusammensetzen, findet Ihr eine gute Lösung. Denn, stell Dir mal vor, Du wirst trotz schlechter Noten versetzt und musst die Wissenslücken dann nächstes Jahr ausbaden. Damit wäre Dir ja nicht geholfen, sondern das Probleme hättest Du nur verlagert.
Besser ist es hingegen, gezielt gegen die Probleme vorzugehen und zum Beispiel während den Sommerferien die vorhandenen Wissenslücken zu füllen. Das kannst Du zum Beispiel mithilfe von klassischer Nachhilfe Wiener Neustadt oder durch Online Nachhilfe in Form von Video-Unterricht erreichen.
Die Entscheidung: Lehrer vs. Eltern
Nun wisst Ihr also, dass im Falle eines "nicht genügend" die Klassenkonferenz darüber entscheidet, ob Ihr wiederholen müsst oder nicht. Zudem hängt es auch davon ab, um welchen Schultyp bzw. welches Schulmodell es sich handelt, denn das Thema Klassenwiederholung ist nicht überall gleich geregelt.
Grundsätzlich sind Eltern und Schüler aber relativ machtlos, wenn die Noten nicht stimmen. Das Schulgesetz bzw. die Schule in Form der Klassenkonferenz hat dann die Entscheidungshoheit. Dieses Konzept klingt hart, ermöglicht der Schule aber, dass Schülerinnen und Schüler einer Klasse das gleiche Niveau haben.
Anders sieht es in der Volksschule aus, was wohl auch erklärt, warum das Sitzenbleiben hier anders geregelt ist. Denn dort sind Kinder kleiner und nicht alle lernen im gleichen Tempo. Ein Fünfjähriger ist in manchen Fällen schon sehr motiviert und lernbereit, ein anderer kann sich noch nicht so gut konzentrieren. Außerdem wird der Grundstein für die spätere Motivation gelegt.

Ein paar allgemeine Infos haben wir Euch in unserem Artikel zum Wiederholen zusammengestellt. Wenn Ihr jedoch in einer brenzligen Situation seid, solltet Ihr in jedem Fall mit Euren Bezugspersonen in der jeweiligen Schule sprechen. Denn nur sie kennen Euch (und auch die Regelungen) genau.
Denkt immer daran: Sitzenbleiben fühlt sich in dem Moment zwar schrecklich an, letztendlich eröffnet sich aber eine neue Chance für Euch. Wenn Ihr sie nutzt, könnt Ihr eure Leistungen verbessern und im Rückblick stolz auf Euch sein!